Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen der mideacon GmbH für Tehran-Apartments
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments, Wohnungen und Häusern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden und für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der mideacon GmbH über und in Zusammenhang mit www.tehran-apartments.com.
- Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt zwischen der mideacon GmbH und dem Kunden zustande in dem Zeitpunkt zustande, in dem die mideacon GmbH den Antrag des Kunden annimmt. Der mideacon GmbH steht es frei, die Buchung des Kunden mittels schriftlicher Reservierungsbestätigung zu bestätigen.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und die mideacon GmbH dann verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Die mideacon GmbH wird den Kunden hierauf bei Beginn der Frist besonders hinweisen.
- Vertragspartner sind die mideacon GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter (etwa ein Arbeitgeber oder sonst wie Beauftragter) für den Kunden bestellt und angemietet, haftet er der mideacon GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
§ 3 Hauptpflichten der Parteien
- Die mideacon GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der mideacon GmbH zu zahlen.
- Sofern nicht individuell anders vereinbart hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Wohnung.
- Die gebuchte Unterkunft steht dem Kunden ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine frühere Überlassung der Wohnung vereinbart wurde.
- Der Kunde hat die Unterkunft der mideacon GmbH am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Räumung von über einer Stunde wird die mideacon GmbH dem Kunden den Tagespreis bis zum folgenden Tag in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet und es steht ihm frei nachzuweisen, dass der mideacon GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Die Rückgabe der Unterkunft hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Unterkunft zu entfernen, Abfall und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
- Die Überlassung der Unterkunft am Anreisetag und die Übergabe der Unterkunft am Abreisetag erfolgt wie vereinbart.
§ 4 Preise, Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung
- Die auf www.tehran-apartments.com ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
- Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto der mideacon GmbH zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen der mideacon GmbH ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Die mideacon GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die mideacon GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die mideacon GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
- Die mideacon GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist die mideacon GmbH berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
- Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber der mideacon GmbH aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist die mideacon GmbH berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen (Flughafentransfer, Chauffeur Service, Reinigungsservice, etc.) über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der mideacon GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die mideacon GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde der mideacon GmbH Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 zu zahlen.
§ 5 Nutzung der Mietsache
- Die Unterkünfte auf www.tehran-apartments.com sind in der Regel Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen in den Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung der mideacon GmbH gestattet, nachdem diese vorher eine entsprechende Erlaubnis des Wohnungseigentümers bzw. Wohnungsverwalters einholen konnte. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot in Nichtraucherwohnungen ist die mideacon GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zusätzlich hat der Kunde alle aufgrund des Rauchens anfallenden Sonderreinigungskosten zu tragen. Die mideacon GmbH wird diese dem Kunden in Höhe von mindestens 100 EUR in Rechnung stellen.
- Tierhaltung ist in den gemieteten Unterkünften nicht gestattet.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkunft sowie die Einladung zu geschäftlichen Treffen und Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der mideacon GmbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.
- Der Kunde darf die in der Unterkunft vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung über die von der mideacon GmbH vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. Die Verwendung von eigenen technischen/elektrischen Anlagen, bei denen es sich nicht um Geräte des täglichen Gebrauchs handelt, ist in der Unterkunft nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der mideacon GmbH gestattet. Die durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen und Schäden an den technischen Anlagen und Leitungen in der Unterkunft gehen zu Lasten des Kunden.
- Die auf www.tehran-apartments.com angebotenen Unterkünfte sind in der Regel voll ausgestattet mit TV, Radio, Waschmaschine, Küche und Internetanschluss. Dem Kunden ist es untersagt, illegales filesharing über die in den Unterkünften zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Bei Verstoß hiergegen haftet der Kunde für alle der mideacon Gmbh daraus resultierenden Schäden.
- Die mideacon GmbH ist berechtigt, die gemietete Unterkunft nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die mideacon GmbH auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
- Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) an die mideacon GmbH zu erfolgen und ist bis 30 Tage vor Anreisetag kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Anreisetag erhebt die mideacon GmbH eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des ursprünglichen Gesamtpreises, höchstens aber des Monatspreises. Bei einer Stornierung bis 2 Tage vor Anreisetag erhebt die mideacon GmbH eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des ursprünglichen Gesamtpreises, höchstens aber des Monatspreises. Bei einer Stornierung am Anreisetag oder einen Tag vorher fallen 100 % des ursprünglichen Gesamtpreises, höchstens aber des Monatspreises an.
- Sofern zwischen den Vertragsparteien ein individueller Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der mideacon GmbH ausübt.
- Ist ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart worden, ist die mideacon GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn verbindliche Anfragen nach der betreffenden gebuchten Wohnung eingehen und der Kunde auf Rückfrage der mideacon GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Die mideacon GmbH ist darüber hinaus bei Vorliegen eines außerordentlichen Grundes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein außerordentlicher Grund liegt insbesondere vor:
- höhere Gewalt oder andere von die mideacon GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
- die mideacon GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der mideacon GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der mideacon GmbH zuzurechnen ist.
§ 7 Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
- Bei Überlassung der Unterkunft wird eine Übergabe gemacht, bei der dem Kunden ein Übergabeprotokoll inklusive Inventarliste zur Verfügung gestellt wird, das er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Unterkunft entdeckten Schäden und fehlenden Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.
- Die mideacon GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Die mideacon GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die mideacon GmbH zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
§ 8 Haftung der mideacon GmbH
- Die mideacon GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die mideacon GmbH die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung die mideacon GmbHs beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der mideacon GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der mideacon GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der mideacon GmbH oder an den von ihr zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird die mideacon GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
- Die mideacon Gmbh übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung für eingebrachte und mitgeführte Sachen des Kunden. Weiterhin übernimmt die mideacon GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eine Haftung für Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Alle Ansprüche gegen die mideacon GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der mideacon GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der mideacon GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der mideacon GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der mideacon GmbH.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrags bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nicht vollziehbar, nicht Vertragsbestandteil oder nicht bindend, bleiben alle anderen für die Vertragspartner geltenden Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall ersetzen die Vertragspartner die unwirksame oder nicht bindende Bestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine wirksame und bindende Bestimmung, die angesichts des Inhalts und Zwecks dieses Vertrags, soweit als möglich, eine ähnliche Wirkung wie die unwirksame, nicht vollziehbare oder nicht bindende Bestimmung hat.